Vermittlung

Trainingsmaßnahme "Betreuungskraft in Pflegeheimen" (nach § 53c SGB XI)

Die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen umfasst vielfältige Aufgaben. Als Betreuungskraft in Pflegeheimen mit Zertifikat nach § 53c SGB XI begleiten Sie Patienten*innen im Alltag, regen sie zu Beschäftigung an, helfen bei Erledigungen, informieren & beraten. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Anforderungen kennen zu lernen und mit ihren persönlichen Kompetenzen abzugleichen.


Betreuungsfachkraft in Pflegeheimen

Eine Tätigkeit in der Pflege fordert den ganzen Menschen, emotional und körperlich. Mit der Trainingsmaßnahme "Betreuungskraft in Pflegeheimen" erhalten Sie einen fundierten Einblick in das Berufsfeld und finden vielleicht sogar Ihre Berufung - und Erfüllung darin, andere Menschen, die sich selbst nicht mehr gut helfen können, bei ihrem Alltag zu unterstützen. Die Trainingsmaßnahme umfasst daher einen hohen Praxisanteil bei langjährigen Kooperationsbetrieben mit entsprechender Reflexion Ihrer Erfahrungen und einen intensiven Schulungsteil, der Sie gut auf Ihre künftige Tätigkeit in Pflegeheimen vorbereitet. Bei guten Leistungen erhalten Sie den Nachweis nach § 53c SGB XI als "Betreuungskraft in Pflegeheimen".

Inhalt

Teil I - Eignungsabklärung (12 Tage, Teilzeit, davon 10 UE Unterricht, 10 Tage Praxis)

Nach einer eintägigen Einführung in die Maßnahme und der Vermittlung wichtiger Basiskenntnisse sammeln Sie in einem Erprobungspraktikum erste Eindrücke. Im Anschluss an das Praktikum erfolgt die Reflexion zu Ihren Erfahrungen und die Entscheidung, ob Sie im richtigen Berufsfeld angekommen sind.

Teil II - Basiskurs (35 Tage, Teilzeit, 100 UE Unterricht, 10 Tage Praxis)

  • Grundkenntnisse der Kommunikation & Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Kommunikation und den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen
  • Grundkenntnisse über Erkrankungen (Demenz, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen, Alterserkrankungen wie Diabetes, degenerative Veränderungen des Bewegungsapparates und deren Behandlung)
  • Grundkenntnisse der Pflege und der Pflegedokumentation (Hilfen zur Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen, Wunden etc.)
  • Kenntnisse der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten (Abhängigkeit Pflege - Betreuung)
  • Erste Hilfe, Verhalten in Notfällen
  • Betriebliches Praktikum

Teil III - Aufbaukurs mit Zertifikat nach § 53c SGB XI (15 Tage, Teilzeit, 60 UE Unterricht)

  • Vertiefung der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde (Kenntnisse zu Haftung, Betreuung, Schweigepflicht, Datenschutz, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Personen)
  • Hauswirtschaft & Ernährungslehre (Diäten, Nahrungsmittelunverträglichkeiten)
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
  • Bewegung
  • Teamarbeit und Kommunikation mit Beteiligten (andere Pflegekräfte, Angehörige, Ehrenamtler)

Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme ist die sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift von Vorteil. Die Teilnahme wird durch Ihren Bedarfsträger veranlasst.

Zielgruppe

  • Personen, die durch den Bedarfsträger zugewiesen werden, weil sie Interesse an einer Tätigkeit in der Pflege haben

Zertifikate
- Trägerzertifikat
- Zertifikat zur Betreuungskraft nach § 53c SGB XI