Seit Januar 2019 in Kraft richtet sich das "Qualifizierungschancengesetz" an Arbeitnehmer/Berufstätige. Es ist eigens dafür geschaffen worden, um die Arbeitswelt auf nahende und jetzt schon spürbare Veränderungen vorzubereiten: mit der Digitalisierung, Industrie 4.0 & Co. kommen neue Anforderungen auf Arbeitnehmer zu, es sind neue bzw. erweiterte Kompetenzen gefragt. Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden daher die Kosten berufsbegleitender Weiterbildungen und auch die Lohnkosten während der Weiterbildung finanziert – auf diese Weise profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zugleich.
Für den Arbeitnehmer gilt, dass die ursprüngliche Ausbildung oder die letzte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegt. Für Betriebe werden je nach Betriebsgröße 25 bis 75 Prozent der Lohnkosten sowie 15 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Mögliche Weiterbildungen sind z.B. diverse EDV-Kurse, die Einarbeitung in ein Grafikprogramm oder in ein Content Management System, ein SAP-Kurs, DATEV in der Abrechnung, die Aneignung von Programmierkenntnissen oder sogar abschlussorientierte Weiterbildung wie Teilqualifikationen etc.
Auch hier beraten wir gerne: Sie und Ihren Betrieb!
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an junge und begabte Menschen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich weiter qualifizieren möchten. Es verfolgt die gleiche Zielrichtung wie das Aufstiegs-BAföG, ist aber umfassender bezüglich der Weiterbildungsmöglichkeiten und weist zugleich eine Beschränkung hinsichtlich der förderfähigen Personen auf: Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie maximal 24 Jahre alt sein; allerdings können infolge von Elternzeiten oder Freiwilligendiensten bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder eine Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden vorweisen oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein.
Zur Aufnahme in das Programm müssen Sie ihre besondere Qualifikation dafür nachweisen, was in der Regel über einen besonders erfolgreichen Abschluss Ihrer Berufsausbildung geschieht. Gefördert werden dann fachliche Weiterbildungen (z.B. zum Fachwirt, Techniker oder Handwerksmeister) sowie fachübergreifende Weiterbildungen (z.B. EDV- oder Sprachkurse). Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Das Weiterbildungsstipendium kann Zuschüsse für Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel sowie Prüfungskosten beinhalten; zudem ist ein IT-Bonus von 250 € bei der Anschaffung eines Computers/Notebooks möglich.
Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert, hat der Bildungsscheck NRW seit 2015 eine neue Ausrichtung: generell sind sowohl Selbstständige als auch Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben förderfähig, der Fokus liegt dabei allerdings auf Berufsrückkehrer*innen, Geringqualifizierten, weiterbildungsfernen Beschäftigten, Zugewanderten, Un- und Angelernten und ohne Berufsabschluss Beschäftigten. Mit dem Bildungsscheck NRW können vorhandene Qualifizierungslücken geschlossen oder ein Berufsabschluss nachgeholt werden.
Zum Bildungsscheck NRW führen zwei Wege: entweder Ihr Betrieb beantragt einen Bildungsscheck für Ihre passgenaue Qualifizierung oder Sie beantragen ihn selber für eine selbst gewählte Weiterbildung. Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten stehen 10 Bildungsschecks NRW jährlich zu. Als Einzelperson haben Sie einen Anspruch auf einen Bildungsscheck, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 bis max. 40.000 € liegt (d.h. 40.000 bis max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung); ferner muss Ihr Wohnsitz in NRW sein. Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 20.000 €, ist auf die Bildungsprämie zu verweisen.
Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Kosten für die berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 €, und zwar unabhängig davon, ob ein Betrieb oder eine Einzelperson den Antrag stellt. Der Bildungsscheck NRW wird über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Zu den Beratungseinrichtungen oder weiteren Aspekten des Bildungsschecks NRW informieren wir Sie gerne!
Das Förderprogramm „Zukunftsstarter“ zielt auf abschlussorientierte Weiterbildungen („Umschulung“ oder „Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“), ist aber in dem Sinne umfassender als die Weiterbildungsprämie. Mit „Zukunftsstarter“ können nämlich auch Vorbereitungskurse (z.B. den Erwerb von „Teilqualifikationen“ oder „Grundkompetenzen“) gefördert werden.
Die Zielgruppe bzw. die förderfähigen Personen sind im Vergleich zur Weiterbildungsprämie dagegen eingeschränkt. Per „Zukunftsstarter“ können folgende Personen gefördert werden:
Die Förderung umfasst Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und umschulungsbegleitende Hilfen. Der Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie (s.o.) bleibt hiervon unberührt. Bei einer abschlussorientierten Qualifizierung erhalten Sie in der Regel Ihre lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter; bei einer betrieblichen Umschulung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Bei berufsbegleitenden Maßnahmen können Betriebe Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen bekommen.
Wie der Name schon sagt, handelt es sich beim "Aufstiegs-BAföG" um die Förderung Ihres Berufsaufstiegs. Daher werden in der Regel auch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis erwartet. Allerdings können unter bestimmten Voraussetzungen auch Abiturient*innen, Absolvent*innen eines Bachelor-Studiums sowie Studienabbrecher*innen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Ausländer*innen benötigen eine Daueraufenthaltserlaubnis oder sie müssen mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland gelebt haben und erwerbstätig gewesen sein (z.B. in einer Ausbildung). Es besteht keine Altersgrenze zur Nutzung dieses Fördermittels.
Das Aufstiegs-BAföG dient der Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen im nicht-akademischen Bereich. Darunter fallen z.B. Meisterkurse, Fachwirt- und Technikerfortbildungen oder andere vorbereitende Lehrgänge mit einem vergleichbaren Abschluss.
Konkret bezieht sich das Aufstiegs-BAföG auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Ihrer Weiterbildung, und zwar bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 15.000 € (unabhängig von Einkommen und Vermögen). 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss, der Rest läuft über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Falls Sie Ihre Weiterbildung in Vollzeit absolvieren, können Sie zusätzlich noch einen Beitrag zum Lebensunterhalt bekommen. Wichtig: Bei bestandener Prüfung können 40 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens auf Antrag erlassen werden.
Eine Weiterbildungsprämie, auch Umschulungsprämie genannt, verbleibt nah am Wortsinn: mit ihr werden die bestandene Zwischenprüfung und die erfolgreiche Abschlussprüfung prämiert, und zwar mit 1.000 € für die Zwischenprüfung und mit 1.500 € für die Abschlussprüfung.
Diese Prämien sind an Voraussetzungen geknüpft: sie beziehen sich auf abschlussorientierte Weiterbildungen („Umschulung“ oder „Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“), die nach dem 1. August 2016 begonnen haben und deren Dauer auf mindestens 24 Monate festgelegt ist. Vorausgesetzt ist ebenfalls, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist. Sowohl die Zwischen- als auch die Abschlussprüfung müssen vor einer Kammer abgelegt worden sein; Prüfungen bei anderen Bildungsträgern werden nicht prämiert. Zum Erhalt der Prämie müssen Sie Ihrem Bedarfsträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter) einen Nachweis über die erfolgreich absolvierte Prüfung vorlegen.
Benötigen Sie weitere Informationen oder Hilfe beim Antrag einer Weiterbildungsprämie? Wenden Sie sich gerne an uns, wir helfen Ihnen weiter!
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) dient dazu, Ihre Aussichten auf eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme gezielt zu verbessern, indem er Ihnen die Teilnahme an Projekten zur direkten Arbeitsvermittlung, Programme zur Förderung Ihrer Berufswegplanung und Selbstvermarktung oder einer kurzen fachspezifischen Qualifizierung ermöglicht. Beispiele sind die sogenannte "Private Arbeitsvermittlung", Trainingsangebote zur Selbstvermarktung oder der Erwerb eines Staplerscheins.
Einen AVGS können alle Personen erhalten, die nach § 45 SGB III bzw. § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III förderfähig sind, also Ausbildungssuchende, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Ihren AVGS bekommen Sie vom Bedarfsträger, Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Sie haben die freie Wahl, wo bzw. bei welchem Bildungsträger Sie ihn verwenden. Wir beraten Sie gerne zu unseren Bildungsangeboten mit AVGS.
Die Bildungsprämie verfolgt dasselbe Ziel wie ein Bildungsgutschein: sie dient Ihrer berufsbezogenen Weiterbildung. Allerdings ist die Zielgruppe eine andere: die Bildungsprämie kann von Personen genutzt werden, die arbeitstätig sind (mind. 15 Std./Woche), aber nur ein geringes Einkommen erzielen (zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000 €). Menschen, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden, können die Bildungsprämie ebenfalls nutzen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Weiterbildungsmaßnahme für Ihre aktuelle oder zukünftige Berufstätigkeit relevant ist.
Die Bildungsprämie hat zwei Komponenten:
Der Prämiengutschein übernimmt bis zu 50 % Ihrer Weiterbildungskosten bzw. maximal 500 € und kann pro Kalenderjahr einmal in Anspruch genommen werden (nach jeweiliger Genehmigung).
Möchten Sie wissen, welche beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten für Sie infrage kommen und wie das entsprechende Angebot in der Region aussieht? Benötigen Sie vielleicht Informationen zu Sparguthaben nach dem Vermögenbildungsgesetz oder vermögenswirksamen Leistungen? Zu diesen und allen weiteren Fragen rund um die Finanzierung Ihrer Weiterbildung beraten wir Sie gerne.
Ein Bildungsgutschein finanziert jede Form Weiterbildung, mit der Sie einen vollständigen Berufsabschluss oder auch eine Zusatz- oder Aufstiegsqualifikation erlangen können, also Umschulungen sowie Anpassungen/Erweiterungen der beruflichen Fähigkeiten. Beispiele für solche Erweiterungen sind der Erwerb einer bestimmten Führerscheinklasse, eines speziellen Schweißer-Scheins, kaufmännischer Fachkenntnisse, diverser Programmierkenntnisse, Software-Entwicklung etc.
Sie können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn Sie arbeitslos bzw. arbeitsuchend sind oder sich von Arbeitslosigkeit bedroht sehen – die Weiterbildung von Beschäftigten bzw. arbeitstätigen Personen erfolgt also auch per Bildungsgutschein.
Einen Bildungsgutschein bekommen Sie ebenfalls von Ihrem Bedarfsträger, der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. Auch hier haben sie die freie Bildungsträgerwahl – mit der einzigen Einschränkung, dass der Bildungsträger Ihrer Wahl nach AZAV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsmarktdienstleistungen) zertifiziert ist.
Wichtig ist, dass Sie den Bildungsgutschein innerhalb von 3 Monaten einlösen. Möchten Sie sich einen Überblick über das Bildungsangebot der Region verschaffen? Wir beraten Sie gerne zu unseren Angeboten!